Strategie und Aktionsplan «Digitale Schweiz»

Die Strategie «Digitale Schweiz» gibt die Leitlinien für das staatliche Handeln vor und zeigt auf, wo und wie Behörden, Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Politik zusammenarbeiten müssen, damit der Prozess der digitalen Transformation gemeinsam zum Nutzen unseres Gemeinwesens gestalten werden kann. Als integraler Teil der Strategie beinhaltet der Aktionsplan die konkreten Massnahmen zur Erreichung der strategischen Ziele.

Datenföderation für die Berufsbildung

Mit dem Ziel den Zugang zu Daten und deren Austausch in der Berufsbildung zu vereinfachen und damit Innovationen zu fördern, konzipieren wir im Auftrag von Bund und Kantone eine Datenföderation für die Berufsbildung. Diese ist jetzt – wie schon die Entwicklung einer Datennutzungspolitik – ebenfalls Teil des Aktionsplans «Digitale Schweiz».

Während der Konzeptionsphase vom Juli 2021 bis Oktober 2022 klären wir, welche gesetzlichen Grundlagen für eine Datenföderation benötigt werden und welche Anforderungen die technische Infrastruktur erfüllen muss.

ähnliche Beiträge

Durch die Zusammenarbeit mit Datennutzungsprojekten können wir anhand von konkreten Fällen aus der Praxis das Ökosystem «Bildungsdaten» ausleuchten und Lösungsansätze im Spannungsfeld der verschiedenen Anspruchsgruppen testen. Die bisherigen Erfahrungen zeigen: Trotz aller Heterogenität beschäftigen die gleichen Fragen.

Was hat der Schweizer Föderalismus mit Blockchain gemein? Beide stellen die Selbstbestimmung kleiner Einheiten ins Zentrum. An unserer Fachtagung 2023 zum Thema «Blockchains in der Bildung» widmen wir uns diesem Trend zur Selbstbestimmung und möglichen Bedeutungen für das föderalismuserprobte Bildungssystem.

Um die künftige Datennutzungspolitik für den Bildungsraum Schweiz zu entwickeln, haben wir ein Programm für Datennutzungsprojekte geschaffen. Wir haben die Beteiligten gefragt, warum sie Interesse haben an unserem Programm mitzuwirken.

Am 1. September 2023 ist das revidierte Bundesgesetz über den Datenschutz in Kraft getreten. Für private Personen (inkl. Unternehmen) und Bundesorgane gibt es wesentliche Änderungen im Umgang mit der Bearbeitung von Personendaten und der Informationspflicht.