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Aktivitäten mit Bezug zum Beschaffungsrecht

Für den Umgang mit EdTech-Anbietern wird das Beschaffungsrecht zu einem zunehmend wichtigen Instrument. Die Möglichkeiten, über das Beschaffungsrecht Wirkung zu erzielen, werden zunehmend genutzt, um den EdTech-Markt zu formen. Einerseits orientieren sich Schulen am bestehenden Angebot der EdTech-Anbieter, um bestehende Lösungen zur Umsetzung ihrer pädagogischen Konzepte zu nutzen. Andererseits beginnen Schulen auch zunehmend, Erwartungen an den Anbietermarkt zu formulieren. Dies zeigt sich zunächst häufig bei Eignungskriterien für digitale Dienste mit Bezug zum Datenschutz. Es kann aber auch bedeuten, dass wissenschaftlich fundierte pädagogisch-didaktische Wirksamkeitsnachweise verlangt werden oder dass nur Dienste beschafft werden, die bestimmte Interoperabilitätsstandards erfüllen. Beispielsweise wird vor dem eigentlichen Beschaffungsprozess die Anforderung definiert, dass ein Dienst nur dann beschafft werden darf, wenn er mit Edulog interagieren kann. Durch die Vorgabe dieser Funktion wird der Anbietermarkt in Richtung datensparsamer und datenschutzkonformer Dienste geformt. Dies verringert in der Folge auch den Aufwand, Applikationsvalidierungen nachträglich aufwändig zu organisieren.

Aufbau einer Community of Praxis

Wir haben eine Community of Praxis (CoP) «gemeinsam beschaffen» ins Leben gerufen, die sich wachsender Beliebtheit erfreut. Sie bringt Personen aus Kantonen und Gemeinden zusammen, die versuchen, das Beschaffungsrecht im obigen Sinne für ihre jeweiligen EdTech-Strategien zu nutzen. In der CoP wurden erste gemeinsame Initiativen diskutiert.

Neuausrichtung Rahmenvereinbarungen

Die Dienstleistung im Zusammenhang mit dem Beschaffungsrecht bezeichnen wir heute als «Rahmenvereinbarungen». Sie umfasst Aktivitäten entlang des gesamten Beschaffungszyklus. Bisher haben wir keine vergaberechtlich konforme Ausschreibung durchgeführt, die zu einem Rahmenvertrag mit uns geführt hat. Auch aus diesen Gründen wird die Dienstleistung «Rahmenvereinbarung» neu ausgerichtet. Der Rahmenvertrag ist ein juristisch definiertes Instrument, von dem erwartet wird, dass es vergaberechtskonform eingesetzt wird.

In dem Kurzgutachten «Microsoft Enterprise Agreement» wurde die beschaffungsrechtliche Situation in Bezug auf die Vereinbarung mit Microsoft beleuchtet. Das Rechtsgutachten hält sehr klar fest, dass die bislang nicht öffentlich ausgeschriebenen Rahmenvereinbarungen mit Microsoft keine vergaberechtliche Grundlage für den Bezug von Software-Lizenzen darstellen. Vor diesem Hintergrund haben wir keine neue Vereinbarung abgeschlossen, sondern die laufende Vereinbarung mit Microsoft bis Ende Juli 2025 verlängert. Im Herbst wurde der Dialog mit Microsoft aufgenommen, um eine beschaffungsrechtlich konforme Anschlusslösung zu finden.

Navigator

Auch im vergangenen Geschäftsjahr wurde der Katalog des Navigators kontinuierlich erweitert und umfasst mittlerweile über 320 Anwendungen, wobei wir weiterhin besonderen Wert auf Qualität und Aktualität legen. Durch systematische und periodische Aktualisierung der Einträge stellen wir sicher, dass den Nutzerinnen und Nutzer des Navigators stets aktuelle Informationen zur Verfügung stehen.

Die im Vorjahr eingeführte Tagging-Funktion sowie die Übersicht über ähnliche Anwendungen wurden von unseren Nutzerinnen und Nutzer positiv aufgenommen und werden rege genutzt. Dies unterstreicht die Benutzerfreundlichkeit und den praktischen Nutzen unseres Navigators.

Ein Meilenstein in der Weiterentwicklung war die Einführung der italienischsprachigen Version des Navigators, die seit Anfang Januar 2025 online ist. Der Navigatore ermöglicht es uns, künftig einen noch grösseren Nutzerkreis zu erreichen. 

Seit Ende Herbst wird der Navigator auch vom Bundesamt für Statistik als Datensammlung auf dessen I14Y-Interoperabilitätsplattform geführt. Letztere ist ein zentraler Bestandteil des Nationalen Datenkatalogs der Schweiz. Sie unterstützt den standardisierten und effizienten Austausch von Daten zwischen Behörden, Unternehmen und der Öffentlichkeit. Die Aufnahme unseres Navigators in diese Plattform unterstreicht dessen Relevanz und Qualität und stärkt seine Rolle als zuverlässige Ressource für Informationen zu aktuellen Anwendungen und Diensten für den Bildungsbereich.

Datenschutzkonforme Schule

Schulen kommen täglich mit einer Vielzahl von Personendaten in Berührung. Insbesondere der vermehrte Einsatz digitaler Lehrmittel und Applikationen führt dazu, dass immer mehr personenbezogene Daten bearbeitet, gespeichert und weitergegeben werden. Diese betreffen sowohl Schülerinnen und Schüler als auch Lehrpersonen und weitere Mitarbeitende. Dabei bringt der datenschutzkonforme Umgang einige rechtlichen Anforderungen mit sich. Beispielsweise ist es als Schule wichtig sicherzustellen, dass die Nutzung digitaler Lehrmittel und Applikationen keine Datenschutzrisiken birgt. Bei der Bearbeitung von Personendaten gilt für öffentliche Schulen das jeweilige kantonale Datenschutzgesetz.

Educa Dossier «Datenschutzkonforme Schule»

Unser Dossier bietet Schulen praxisnahe Hilfsmittel, wie sie rechtskonform mit Personendaten umgehen und wie sie ihr Datenschutzniveau eigenständig verbessern können. Bei der Erarbeitung der Hilfsmitte war es uns wichtig, dass die erarbeiteten Inhalte optimal auf die Bedürfnisse von Schulen abgestimmt sind. Weshalb wir eng mit Schulleitungen, ICT-Verantwortlichen und privatim zusammengearbeitet haben. 

Informationssicherheit im Bildungssystem

Aktuelle Zahlen des Bundesamts für Cybersicherheit (BACS) zeigen, dass Informationssicherheit wichtiger denn je ist. Während die Angriffszahlen zunehmen, kommen Angriffe gleichzeitig professioneller daher. Dieser Umstand der verstärkten Angriffsmethoden fordert das Bildungssystem zunehmend. In den kommunal oder kantonal organisierten Schulen sind dabei diverse Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) im Einsatz. Entsprechend wichtig ist daher eine spezifische Sicht auf die Informationssicherheit der einzelnen Institutionen und die Ableitung von individuellen Anforderungen.

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Educa Dossier «Informationssicherheit im Bildungssystem»

Unser Dossier bietet einen Einstieg ins Thema, zeigt Verbesserungsmöglichkeiten auf und bietet mit unserem «Informationssicherheits-Check» eine Orientierungshilfe für Bildungsinstitutionen. Die Evaluation zeigt Handlungsbedarf auf und formuliert gezielte individualisierte Empfehlungen. Das Dossier wurde vom Bundesamt für Cybersicherheit geprüft und dessen Rückmeldungen sind eingeflossen.