In zunehmend digitalisierten Organisationen bilden Daten eine wichtige Grundlage: Sie bestimmen Abläufe und Prozesse und dienen als Ausgangspunkt für informierte Entscheide. Eine angemessene Data Governance ist somit für Schulen, Verwaltungen wie auch Unternehmen essentiell.

Data Governance als zentrale Herausforderung

Data Governance definiert Rollen wie auch Verantwortlichkeiten und legt Prozesse für den Umgang mit Daten in Unternehmen und Institutionen fest. Das Ziel von Data Governance ist es, Qualität, Integrität und Verfügbarkeit von Daten in einem System zu gewährleisten. Gleichzeitig soll sie sicherstellen, dass diese Daten in Übereinstimmung mit geltenden Datenschutzgesetzen und ethischen Standards verwendet werden.

Die rasche technologische Entwicklung erfordert umfassende Data Governance, wie sie in der Privatwirtschaft seit langem etabliert sind. Solche Regeln zum Umgang mit Daten aufzustellen, ist für viele Akteure in der Bildung neu.

Unterschiedliche Ziele und Handlungslogiken

Schulen, EdTech-Unternehmen, Forschung und Verwaltung verfolgen im Umgang mit Bildungsdaten häufig dieselben Ziele: Die weitere Verbesserung der Qualität und der Durchlässigkeit des Bildungsraums Schweiz. Nichtsdestotrotz stellen sie unterschiedliche, teilweise sogar widersprüchliche Ansprüche an die Verwendung dieser Daten. Beispielsweise wollen kantonale Verwaltungen Daten möglichst effektiv für Monitoring und Planung nutzen können. Schulleitungen möchten Daten für die frühzeitige Identifikation und Unterstützung von Lehrpersonen oder Lernenden einsetzen. Lehrpersonen wollen Daten nutzen, um ihren Unterricht (an digitalen Geräten) zeitlich und inhaltlich besser kontrollieren zu können. Anbieter von Lernsoftware wollen Daten aus ihrer Applikation verwenden, um ihre Produkte und Dienstleistungen zu verbessern und möglichst schweizweit einheitliche Regelungen zum Einsatz und zur Bewertung dieser Produkte. Schülerinnen und Schüler schliesslich wollen einfach zu bedienende Anwendungen, die nachweislich individualisiertes Lernen ermöglichen und dabei die Sicherheit ihrer Lerndaten garantieren.

Diese unterschiedlichen Ziele und Handlungslogiken erfordern jeweils eine unterschiedliche Data Governance. Schulen benötigen andere Regeln für den Umgang mit Daten, eine andere Data Governance, als Schulverwaltungen oder Anbieter von Lernsoftware. Aufgabe einer Datennutzungspolitik ist es, einen übergeordneten Rahmen zu schaffen. Dieser soll die Anschlussfähigkeit der verschiedenen Governance-Ansätze, und dadurch den Austausch von Daten zwischen den unterschiedlichen Handlungslogiken, ermöglichen.

Datennutzungspolitik als Brückenbauerin

Eine Datennutzungspolitik versteht und respektiert die Handlungslogiken der einzelnen Akteure in Verwaltung, Forschung, Markt und Schule. Als Brückenbauerin versucht sie zu vermitteln, indem sie gemeinsame Ziele und Grundregeln für einen kohärenten Umgang mit Daten zu definieren (und allenfalls durchzusetzen) versucht. Der Handlungsspielraum der beteiligten Akteure soll dabei nicht unnötig beschränkt werden, auch um innovative Ansätze zur Nutzung dieser Daten zu ermöglichen.

Auch zu anderen Sektoren und Regulierungen im europäischen Datenraum lohnt es sich, Brücken zu bauen. Sei es, um auch hier Anschlussfähigkeit zu garantieren oder um voneinander zu lernen. So können bereits erfolgreich umgesetzte Massnahmen aus anderen Sektoren wie dem Gesundheitswesen für eine Übernahme geprüft werden. Zudem kann von neuen Erkenntnisse aus anderen Bereichen profitiert werden. Wie zum Beispiel von der Empfehlung aus dem Nationalen Forschungsprogramm «Big Data» (NFP 75), Ethikkommissionen neu aufzustellen (d.h. mit Fachkenntnissen in Datenwissenschaft zu erweitern) und gegebenenfalls durch Aufsichtsgremien wie Datenethikausschüsse zu ergänzen. Aktuell wird weder der Einsatz noch die Entwicklung von Technologieprodukten im Unterricht entsprechend begleitet.

Eine übergreifende Vision und verbindende Ziele werden in einer Datennutzungspolitik um kontextspezifische Massnahmen ergänzt. Vorschläge für solche erarbeiten wir zurzeit gemeinsam mit den betroffenen Akteuren im Feld im Rahmen des Programms für Datennutzungsprojekte und auf der Grundlage von Anfragen bei der Anlaufstelle für Datennutzung und Datenschutz.

 

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