Der Bund lässt bis Ende 2024 eine Auslegeordnung zum Regulierungsbedarf bezüglich Künstlicher Intelligenz (KI) erarbeiten. Auch die Bedürfnisse aus dem Bildungsraum sollen in die Überlegungen einfliessen. In Absprache mit der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) und des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) leisten wir im Rahmen der Entwicklung einer Datennutzungspolitik einen Beitrag dazu.
« KI-Projekte an Schulen sind vielschichtig, besondere Sorgfalt ist bei der Abklärung datenschutzrechtlicher Fragen aufzuwenden. »
RA Dr. Stephanie Volz, Wissenschaftliche Geschäftsführerin Center for Information Technology, Society, and Law (ITSL)
Das ITSL beleuchtet die rechtlichen Aspekte beim Einsatz von KI im Bildungsbereich in der Schweiz. Der Fokus liegt auf den Perspektiven «Lehren und Lernen», «Schulorganisation» und «Anwendung in der Zukunft», wobei verschiedene Anwendungsfälle analysiert werden. Im Vordergrund stehen dabei Fragen des Datenschutzrechts. Die Auslegeordnung knüpft an die bestehenden Grundlagen an. Ziel ist es, den Weg für einen rechtskonformen, sicheren, zukunftsträchtigen und ethisch angemessenen Umgang mit neuen Technologien im Bildungskontext aufzuzeigen und deren gezielte Nutzung zu ermöglichen.
Die rechtliche Auslegeordnung zu KI im Bildungsbereich des ITSL findet sich in unserem Educa Dossier «KI in der Bildung».
Universität Zürich – Center for Information Technology, Society, and Law (ITSL)